Eigenbedarf
Der Bundesgerichtshof (BGH) weitet den berechtigten Personenkreis für eine Eigenbedarfskündigung aus!
Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarf kündigen.
Dieser Eigenbedarf darf sich nicht nur auf den Vermieter selbst beziehen, sondern auch auf enge Angehörige wie beispielsweise seine Kinder und Enkelkinder.
Der BGH hat nun in zwei Steitfällen den Personenkreis auf Nichten und Neffen (Aktenzeichen: VIII ZR 159/09) sowie Schwägerin und Schwager (Aktenzeichen VIII ZR 247/08) erweitert.
Bei Schwägerin und Schwager muss allerdings ein enger Kontakt nachgewiesen werden, der sich aber sicherlich leicht darstellen lässt.
Unser Tipp
- Sprechen Sie als Vermieter fürh über Ihr Vorhaben mit Ihrem Mieter und versuchen Sie eine Einigung zu erzielen.
- Sollten Sie als Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und versuchen, eine Einigung zu erzielen, mit denen beide Parteien leben können.
- Wenden Sie sich an uns! Wir haben in solchen Angelegenheiten als Mediator viel Erfahrung und bringen beide Parteien schnell zusammen. Bisher erzielten wir noch immer eine akzeptable außergerichtliche Lösung!

