Gartenpflege
Mieter sind für den zur Wohnung gehörenden Garten verantwortlich.
Wer als Mieter per Mietvertrag einen Garten überlassen bekommt, muss diesen auch regelmäßig pflegen.
Dies bedeutet üblicherweise, dass von April bis Oktober der Rasen mindestens einmal pro Monat gemäht und Hecken, Sträucher und Obstbäume einmal im Jahr zugeschnitten werden müssen.
Auch Beete und Wege müssen von Unkraut freigehalten werden.
(Aktenzeichen: 812 C 82/08)
Unser Tipp
- Klären Sie als Mieter im Vorfeld ab, welche Arbeiten der Vermieter von Ihnen verlangt. Ist der Mietvertrag schon unterschrieben, so fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach, welche Arbeiten ihm besonders am Herzen liegen.
- Pflegt Ihr Mieter den Garten nicht ausreichend oder gar nicht, so versuchen Sie sich mit ihm zu einigen, welche Arbeiten unbedingt erledigt werden müssen. Holen Sie ein Angebot von einem günstigen Gärtner ein und schlagen Sie eine Vergabe der Arbeiten vor.

