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Kleinreparaturen


Vermieter sind mietgesetzlich sowohl für große als auch für kleine Reparaturen in den vermieteten Objekten zuständig. Bei Kleinreparaturen besteht jedoch die Möglichkeit, im Mietvertrag ein Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss. Wirksam ist eine solche Klausel nur dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden: