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Nachbarbäume


Hausbesitzer müssen das Laub von den Bäumen und Sträuchern ihrer Nachbarn hinnehmen. Das gilt laut Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund in Berlin auch dann, wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Die Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen müsse laut Bundesgerichtshof der Nachbar nur erstatten, wenn dessen Bäume auf das Grundstück des Betroffenen ragen und besonders viel Laub abwerfen.
(Aktenzeichen: V ZR 102/03)