Satellitenschüssel
Vermieter müssen ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über das Kabelfernsehen kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann. Laut eines BGH-Urteils haben Mieter ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer Satellitenschüssel bzw. Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer Heimat sehen zu können.
(Aktenzeichen: VIII ZR 67/08)

