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Satellitenschüssel


Vermieter müssen ausländischen Mietern eine Satellitenschüssel genehmigen, wenn über das Kabelfernsehen kein Sender aus der Heimat des Mieters empfangen werden kann. Laut eines BGH-Urteils haben Mieter ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse an einer Satellitenschüssel bzw. Parabolantenne, um Fernsehprogramme aus ihrer Heimat sehen zu können.
(Aktenzeichen: VIII ZR 67/08)